Schatten

Anwendung von IR- und UV-Strahlung

 

Anwendung:

- Trocknung von Lacken mit IR

- Härtung von speziellen Klebern u. Kunststoffen

- Sonnensimulation bei der industriellen Materialprüfung

- Belichtung von UV-sensiblen Photolacken

- Prüfung der Tropentauglichkeit

- Künstliche Alterung

- nach EN 60335-2-27 UV-Strahler nicht für die Bestrahlung von Personen zugelassen

Sprechen Sie uns bitte an unter der Telefonnr. 0531/52081 oder senden Sie uns eine e-mail an info@reiher.de

Der UV-Strahler darf nur für technische Anwendungen eingesetzt werden.

Der UV-Strahler trägt das CE-Kennzeichen nach der Niederspannungsrichtlinie.