Anwendung von IR- und UV-Strahlung
Anwendung:
- Trocknung von Lacken mit IR
- Härtung von speziellen Klebern u. Kunststoffen
- Sonnensimulation bei der industriellen Materialprüfung
- Belichtung von UV-sensiblen Photolacken
- Prüfung der Tropentauglichkeit
- Künstliche Alterung
- nach EN 60335-2-27 UV-Strahler nicht für die Bestrahlung von Personen zugelassen
Sprechen Sie uns bitte an unter der Telefonnr. 0531/52081 oder senden Sie uns eine e-mail an info@reiher.de
Der UV-Strahler darf nur für technische Anwendungen eingesetzt werden.
Der UV-Strahler trägt das CE-Kennzeichen nach der Niederspannungsrichtlinie.